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BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1009.04 (4 A 1044.04) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Beiladung durch das Gericht - "Rechtliches Interesse" an einer Beiladung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- BVerwG, 26.10.2004 - 4 VR 1009.04
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1009.04 (4 A 1044.04)
- BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1009.04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1009.04
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 und vom 19. November 1998 - BVerwG 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276). - BVerwG, 20.06.1995 - 8 B 68.95
Anforderungen an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung - Befugnis der …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1009.04
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 und vom 19. November 1998 - BVerwG 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276).